Werden Sie Unterstützer und helfen Sie uns, die Stiftung zu einer dauerhaften Institution weiter auszubauen, die ihre gemeinnützigen Zwecke aus eigenen Mitteln erfüllen wird oder helfen Sie bei konkreten Projekten. Für jede Form sind wir und die Unterstützten dankbar.
Es gibt folgende Möglichkeiten der Unterstützung:
Wer eine Stiftung finanziell unterstützen möchte, kann zwischen einer Spende und einer Zustiftung wählen. Während eine Spende die konkrete Stiftungsarbeit unterstützt und zeitnah für die vorgesehenen Zwecke gemäß Satzung zu verwenden ist, unterstützt eine Zustiftung die Stiftungstätigkeit langfristig: Durch Beiträge in das Stammkapital wird der Stiftungszweck durch die dadurch erhöhten Erträge gefördert.
ZUSTIFTEN
Zustiftung:
Eine nicht zeitnah zu verwendende Zuwendung im Sinne von § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO.
SPENDEN
Unser Spenden-Konto
Karin Rinklake Stiftung gGmbH
Sparkasse Neuwied
IBAN DE69574501200030512149
Spendenquittung
Hier finden Sie in Kürze unser Online-Formular.
Bis dahin bitten wir um die folgende Vorgehensweise:
Im Zusammenhang mit einer Einzahlung auf unser Konto bitten wir zur Erstellung einer Spendenquittung um Ihre Kontaktdaten sowie die Angabe des Spendenzwecks:
- Spende als Zustiftung
- Spende zur Verwendung für den Stiftungszweck
- Zweckgebundene Stiftung für „Projektname“ – siehe hierzu unsere Projekte.